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   BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89   

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BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 (https://dejure.org/1991,1231)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 (https://dejure.org/1991,1231)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 (https://dejure.org/1991,1231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen und einer Sondervergütung bei der Berechnung einer Urlaubsvergütung unter Anwendung des Rahmentarifvertrages für das Glaserhandwerk im Innungsbereich Düsseldorf (RTV) - Bedeutung der Gegenleistung für ...

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 11 Abs. 1; Rahmentarifvertrag für das Glaserhandwerk im Innungsbereich Düsseldorf vom 27.9.1988 § 9 Abs. 5, § 10
    Berechnung der Urlaubsvergütung: B. Keine Einbeziehung von tariflichen Sonderzahlungen und vermögenswirksamen Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 93
  • BAGE 67, 94
  • NZA 1991, 778
  • BB 1991, 1412
  • DB 1991, 1936
  • DB 1991, 1937
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten -

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89
    Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrags und den diesen ergänzenden Regelungen nach seinem Arbeitsverhältnis zustehen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistungen in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, bleiben daher sowohl nach § 11 Abs. 1 BUrlG (vgl. dazu bereits BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG und Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 31 ff., m.w.N.) als auch nach § 9 Nr. 5 a RTV unberücksichtigt.
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Da die Beklagte dem Kläger die vermögenswirksamen Leistungen als Festbetrag auch während des Urlaubs weiter gewährt hat, sind sie bei der Urlaubsentgeltberechnung nicht nochmals zu berücksichtigen (vgl. dazu BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94).

    Es steht ihnen zB frei, das Urlaubsentgelt entsprechend dem konkreten Lohnausfall zu berechnen (dazu BAG 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370) oder den gesetzlichen Referenzzeitraum zu erweitern (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - aaO).

    Davon sind jeweils 3 x 52, 00 DM abzuziehen, da die während des Urlaubs weiter gewährten vermögenswirksamen Leistungen auch hier außer Betracht zu bleiben haben (dazu BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94).

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im

    bb) Auch dann, wenn vermögenswirksame Leistungen arbeitsrechtlich als Bestandteil der Vergütung eingeordnet werden (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn. 33 mwN auch zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht; vgl. allerdings EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 44, der davon ausgeht, dass vermögenwirksame Leistungen grds. keinen Arbeitslohn darstellen) , hat der Kläger keinen Anspruch darauf, dass diese bei der Berechnung seines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 -; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 104 Rn. 123; ErfK/Gallner 14. Aufl. § 11 BUrlG Rn. 13; Arnold/Tillmanns/Thiel-Koch BUrlG 2. Aufl. § 11 Rn. 25) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11

    Urlaubsentgelt, Berechnung, Entgeltfortzahlung, Krankheitsfall, Öffnungsklausel

    Es sind die Vergütungsbestandteile einzustellen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhalten hat (BAG 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94 - 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - NZA 1993, 750).

    Die vermögenswirksamen Leistungen haben unberücksichtigt zu bleiben (BAG 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; Schaub/Linck 14. Aufl. § 104 Rn. 123).

  • ArbG Aachen, 22.03.2018 - 2 Ca 706/17

    Erholungsurlaub in der Passivphase der Altersteilzeit

    Dabei ist nur das Entgelt zu berücksichtigen, welches der Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Tätigkeit im Referenzzeitraum erhält (BAG 17.1.1991 NZA 1991, 778).
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    Sie werden deshalb für die Berechnung des Urlaubsentgelts auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie im Bezugszeitraum des § 11 Abs. 1 BUrlG gezahlt werden (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP BUrlG § 11 Nr. 30 = EzA BUrlG § 11 Nr. 30).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind der Berechnung der Urlaubsvergütung die Arbeitsvergütungen zugrunde zu legen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe).

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).

    Zugrundezulegen sind die Arbeitsvergütungen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe; Urteil vom 1. Oktober 1991 - 9 AZR 421/90 - EzA Nr. 31 zu § 11 BUrlG, zu II 1b der Gründe).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 437/99

    Urlaubsentgelt und Rufbereitschaft

    Er wird dort zur Kennzeichnung der Gegenleistung verwandt, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die im Abrechnungszeitraum erbrachten Dienste nach § 611 BGB geschuldet und vergütet hat (vgl. BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; ErfK/Dörner § 11 BUrlG Rn. 8; Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, § 11 BUrlG Rn. 23).
  • BFH, 08.07.1992 - XI R 50/89

    Bestimmung von rückständigen Urlaubsverpflichtungen

    Nicht einzubeziehen sind dagegen jährlich vereinbarte Sondervergütungen - wie Weihnachtsgeld, Tantiemezahlungen, Zuführungen zu Pensions- und Jubiläumsrückstellungen - oder Zahlungen, die - wie z. B. vermögenswirksame Leistungen - nicht Bestandteil von Lohn und Gehalt sind (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 1991 8 AZR 644/89, Betriebs-Berater 1991, 1412; Dersch/Neumann, a. a. O., § 11 Bem. 30 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Zugrunde zu legen sind mithin die Arbeitsvergütungen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG, Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe; Urteil vom 1. Oktober 1991 - 9 AZR 421/90 - EzA Nr. 31 zu § 11 BUrlG, zu II 1 b der Gründe; BAG, Urteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 -, Rn. 43, 45, juris).

    Zugrunde zu legen sind der Berechnung der Urlaubsvergütung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG die Arbeitsvergütungen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG, Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe).

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in den durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG, Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2 a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 1 K 2369/03

    Urlaub - Bei Urlaubsrückstellung auch Weihnachtsgeld berücksichtigen?

    Zur Begründung verweise der BFH hierzu auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 1991 (8 AZR 644/89, Betriebsberater 1991, 1412), in dem das Bundesarbeitsgericht zu einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden habe, dass zusätzliche Leistungen, die dem Arbeitnehmer einmal im Jahr gewährt würden, wie die tarifliche Sonderleistung, nicht in die Berechnung des Urlaubsentgelts einzubeziehen seien, weil sie nicht als Gegenleistung für die Tätigkeit in den einzelnen Abrechnungszeiträumen gezahlt, sondern als einmalige Leistung des Arbeitgebers erbracht würden, die an die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers anknüpfe.

    Nicht einzubeziehen sind dagegen jährlich vereinbarte Sondervergütungen ? wie Weihnachtsgeld, Tantiemezahlungen, Zuführungen zu Pensions- und Jubiläumsrückstellungen oder Zahlungen, die nicht Bestandteil von Lohn und Gehalt sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 1992 XI R 50/89, a.a.O., das Bezug nimmt auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17. Januar 1991 8 AZR 644/89, BB 1991, 1412).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

  • ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
  • LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97

    Entgeltfortzahlung nach EMTV-Brauereien Nordrhein-Westfalen; Urlaubsentgelt:

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 229/92

    Berechnung des Urlaubsentgelts von Berufsfußballern - Berücksichtigung von

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 235/92

    Berechnung des Urlaubsentgelts von Berufsfußballern - Einbeziehung von

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 1340/13

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 18/14

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2010 - 1 Ca 6322/09

    Berücksichtigung der variablen Vergütung bei einer Versorgungszusage;

  • BAG, 05.11.1991 - 9 AZR 502/90

    Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts in der Getränkeindustrie

  • ArbG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 26 Ca 8354/19
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 2569/11

    Berücksichtigung einer gezahlten Kontoführungsgebühr oder des Arbeitgeberanteils

  • ArbG Köln, 21.01.2014 - 16 Ca 5375/13

    Festlegung des richtigen Branchenzuschlags für den derzeitigen Einsatz eines

  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 3658/11

    Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen wird in der Regel nicht bei

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